Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Tim Beckmann, Rosenweg 4, 29378 Wittingen (nachfolgend „Anbieter") und den Nutzern der Software-as-a-Service-Plattform Miet-Flow (nachfolgend „Nutzer").
Miet-Flow richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler). Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Support
Miet-Flow ist eine webbasierte Software zur Verwaltung von Artikelvermietungen, Kunden, Rechnungen und Buchungen. Der Anbieter stellt die Software als SaaS (Software-as-a-Service) über das Internet bereit.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang der Software jederzeit zu erweitern, anzupassen oder Funktionen zu entfernen, sofern dies die Erreichung des Vertragszwecks für den Nutzer nicht gefährdet.
Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten beim Support oder garantierte Wiederherstellungszeiten (SLAs) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg durch die Nutzung der Software.
§ 3 Zulässige Nutzung und Missbrauchsverbot
Der Nutzer darf die Plattform ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen. Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Nutzer verboten:
- Schadsoftware, Viren oder rechtswidrige Inhalte über die Plattform zu verbreiten.
- Sicherheitsmaßnahmen der Software zu umgehen.
- Automatisierte Belastungstests, Pentests oder Scraping ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters durchzuführen.
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Anbieter die sofortige Sperrung des Accounts vor.
Handlungen, die über ein vom Nutzer eingerichtetes Mitarbeiterkonto vorgenommen werden, sind dem Nutzer zuzurechnen. Der Nutzer stellt sicher, dass die von ihm eingerichteten Mitarbeiterkonten diese Regelungen einhalten, und deaktiviert Konten ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich.
§ 4 Daten des Nutzers und deren Richtigkeit
Der Nutzer trägt die Daten, die er in Miet-Flow erfasst, eigenverantwortlich ein. Er ist für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität verantwortlich. Das gilt insbesondere für
- seine eigenen Firmen- und Registerangaben sowie die Angaben zur Umsatzsteuer,
- die Stammdaten seiner Kunden, namentlich Name und vollständige Anschrift,
- alle Angaben, die auf Belegen erscheinen und dort gesetzlich vorgeschrieben sind (§ 14 UStG für Rechnungen, §§ 37a, 125a HGB und die entsprechenden Vorschriften für Geschäftsbriefe).
Der Anbieter prüft diese Angaben nicht inhaltlich. Die Software enthält Plausibilitätsprüfungen und Hinweise – etwa einen Abgleich von Anschriften gegen ein öffentliches Kartenverzeichnis oder den Abbruch der Erzeugung einer E-Rechnung bei unvollständiger Anschrift. Diese Prüfungen sind eine Unterstützung, keine Zusicherung: Sie erkennen weder alle fehlerhaften Angaben, noch ersetzen sie die Prüfung durch den Nutzer oder dessen steuerliche Beratung. Ein Beleg, den die Software ohne Hinweis erzeugt, ist damit nicht als inhaltlich richtig bestätigt.
Werden Belege aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Nutzers fehlerhaft, obliegt deren Berichtigung dem Nutzer. Bereits ausgestellte Belege bleiben unveränderlich gespeichert (§ 10); eine Berichtigung erfolgt nach den steuerrechtlichen Vorgaben durch ein gesondertes Dokument oder durch Storno und Neuausstellung.
§ 5 Vertragsschluss, Registrierung und Feedback
Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers auf miet-flow.de und die Bestätigung durch den Anbieter zustande. Der Nutzer versichert, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Unternehmen zu machen. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
Vorschläge, Feedback oder Ideen des Nutzers zur Verbesserung von Miet-Flow dürfen vom Anbieter unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung der Software genutzt werden.
§ 6 Preise, Zahlung und Sperrung
Die aktuellen Preise sind unter miet-flow.de/#preise abrufbar. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; für die Leistungen des Anbieters gilt daher die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe im Voraus. Schlägt der automatische Zahlungseinzug fehl, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Software nach erfolgloser Zahlungserinnerung vorübergehend zu sperren, bis die ausstehende Forderung beglichen ist.
Der kostenlose Free-Plan kann ohne Angabe von Zahlungsdaten genutzt werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Free-Plan jederzeit mit einer angemessenen Frist (z. B. 30 Tage) zu ändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Monatliche Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und können jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
Jährliche Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um 12 weitere Monate, sofern nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
Die Kündigung kann jederzeit über das Kundenportal unter „Einstellungen → Abonnement" oder per E-Mail an support@miet-flow.de erfolgen. Bei Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht
Da sich Miet-Flow ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 14 BGB), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Davon unberührt bleibt der 14-tägige kostenlose Testzeitraum, der bei Buchung eines kostenpflichtigen Plans gewährt wird.
§ 9 Nutzungsrechte (Lizenz)
Der Anbieter räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Miet-Flow während der Vertragslaufzeit für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertrages. Eine Dekompilierung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Software ist untersagt.
§ 10 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datenlöschung
Der Nutzer ist selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm in Miet-Flow gespeicherten Kundendaten. Der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der entsprechende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird mit Abschluss der Registrierung Vertragsbestandteil und ist jederzeit unter miet-flow.de/avv abrufbar.
Mitwirkungspflicht: Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, regelmäßig Datensicherungen über die bereitgestellten Exportfunktionen (z. B. PDF, CSV) anzufertigen und lokal zu sichern.
Aufbewahrung von Rechnungen und Belegen: Der Nutzer ist allein verantwortlich für die gesetzeskonforme und unveränderbare Aufbewahrung seiner Rechnungen, Storno- und Nachberechnungen sowie sonstiger steuerrelevanter Belege (§ 147 AO, § 14b UStG – in der Regel 8 Jahre). Miet-Flow stellt hierfür Export- und Download-Funktionen bereit, übernimmt jedoch keine Gewähr für die dauerhafte Archivierung; der Nutzer hat die Belege eigenständig zu exportieren und revisionssicher aufzubewahren. Bereits ausgestellte Belege werden unveränderlich (als eingefrorene Fassung) gespeichert; spätere Änderungen am Belegdesign berühren bereits ausgestellte Belege nicht.
Datenlöschung: Nach Vertragsende bleibt der Zugriff auf die Daten für 30 Tage in einem eingeschränkten Lese- und Exportmodus (Read-Only) möglich, damit der Nutzer Exporte abschließen kann. Anschließend werden sämtliche Daten endgültig gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, der Höhe nach höchstens auf den höheren der folgenden Beträge:
- die in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Schadensereignis gezahlten Abonnementgebühren oder
- 1.000 Euro.
Diese Haftungsobergrenze gilt auch für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem AVV gemäß Art. 28 DSGVO (z. B. Datenpannen). Die gesetzliche Haftung gegenüber betroffenen Personen (Art. 82 DSGVO) bleibt unberührt; im Innenverhältnis gilt die Haftungsverteilung gemäß Art. 82 Abs. 2 und 5 DSGVO.
Eine Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Datensicherungspflicht durch den Nutzer (§ 10) entstanden wäre.
§ 12 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen hiervon sind planmäßige Wartungsarbeiten sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Störungen bei Hosting- oder Zahlungsdienstleistern).
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Stromausfälle oder großflächige Internetstörungen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
§ 13 Änderungen der AGB und Preise
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen in Textform zu ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei
- Änderungen der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die eine Anpassung erforderlich machen,
- der Einführung neuer oder dem Wegfall bestehender Funktionen der Software,
- dem Wechsel eines eingesetzten Dienstleisters (etwa für Hosting, Zahlungsabwicklung oder E-Mail-Versand),
- Anpassungen, die aus Gründen der IT-Sicherheit erforderlich sind.
Nicht auf diesem Weg geändert werden die Hauptleistungspflichten (Art und Umfang der geschuldeten Leistung), die Preise und die Haftungsregelung des § 11. Änderungen in diesen Bereichen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.
Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Nutzer, so ist er berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens außerordentlich und kostenfrei zu kündigen; hierauf wird in der Mitteilung ebenfalls hingewiesen. Bis zur Beendigung gilt die bisherige Fassung fort.
Preisänderungen werden dem Nutzer mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt und gelten jeweils erst für die nächste Abrechnungsperiode. Preiserhöhungen von mehr als 10 % erfordern die aktive Zustimmung des Nutzers; andernfalls steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 14 Freistellung
Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer in Miet-Flow eingestellten Inhalte oder durch die Art seiner Nutzung der Software geltend machen, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Nutzer trägt in diesem Umfang auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.
Der Anbieter wird den Nutzer über einen solchen Anspruch unverzüglich unterrichten, ihm die Rechtsverteidigung ermöglichen und ohne Zustimmung des Nutzers kein Anerkenntnis abgeben. Ansprüche des Anbieters, die auf einem eigenen Verschulden beruhen, bleiben ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wittingen, sofern der Nutzer Kaufmann ist.
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, richtet sich der Vertrag im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Der Nutzer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umwandlung, eines Rechtsformwechsels oder einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Nutzer wird hierüber informiert und kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 4 Wochen außerordentlich kündigen.