| Artikel / Beschreibung | Mietdauer | Mietpreis | Kaution |
|---|---|---|---|
|
Partyzelt 6 × 12 m Inklusive Seitenteile und Eingang 🛡 Schadenschutzpauschale: 20,00 € einmalig |
2 Abrechnungstage 2-Tage-Tarif: 240,00 € |
240,00 € | 150,00 € |
|
Bierzeltgarnitur (10 Stück) Je 1 Tisch + 2 Bänke |
2 Abrechnungstage 2-Tage-Tarif: 80,00 € |
80,00 € | – |
| Mietpreis gesamt (vereinbart) | 320,00 € | 150,00 € | |
Folgende Schäden, Mängel oder Gebrauchsspuren waren bei Übergabe bereits vorhanden und werden vom Mieter zur Kenntnis genommen. Diese können dem Mieter bei Rückgabe nicht angelastet werden:
☐ Keine vorhandenen Schäden – Artikel in einwandfreiem Zustand übergeben
Beide Vertragsparteien bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der oben beschriebene Zustand des Artikels bei Übergabe korrekt dokumentiert ist.
Bei Rückgabe nach dem vereinbarten Termin wird für jeden weiteren angefangenen Tag der vertraglich vereinbarte Zusatztagespreis berechnet.
| Mietpreis gesamt: | 320,00 € |
| Umsatzsteuer (§19 UStG): | entfällt |
| Kaution (bei Übergabe fällig): | 150,00 € |
| Gesamtfälliger Betrag: | 470,00 € |
Zahlung fällig bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum.
Sorgfaltspflicht: Der Mieter verpflichtet sich, den gemieteten Artikel sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln. Der Artikel darf nur für den vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt werden.
Untervermietung: Eine Weitervermietung oder Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
Rückgabe: Der Artikel ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Bei nicht gereinigter Rückgabe wird eine Reinigungspauschale berechnet.
Schadenschutzpauschale: Für die gemieteten Artikel wurde eine Schadenschutzpauschale in Höhe von 20,00 € vereinbart und im Mietpreis berücksichtigt. Die Schadenschutzpauschale begrenzt die Haftung des Mieters bei leichter Fahrlässigkeit auf diesen Betrag. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, missbräuchliche Nutzung oder Verlust/Diebstahl sind von diesem Schutz ausgenommen.
Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, die er oder von ihm beauftragte Personen durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachen, in voller Höhe (Wiederbeschaffungswert). Schäden durch normalen, bestimmungsgemäßen Verschleiß gehen nicht zu Lasten des Mieters.
Haftung des Vermieters: Die Haftung des Vermieters ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Gefahrübergang und Transport: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstands geht mit Übergabe an den Mieter auf diesen über.
Diebstahl / Verlust: Bei Diebstahl oder Verlust ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und den Vermieter zu informieren. Die Kosten für die Wiederbeschaffung trägt der Mieter.
Betriebsanleitung: Der Mieter bestätigt, die Bedienungsanleitung erhalten und verstanden zu haben.
Datenschutz (DSGVO): Die im Rahmen dieses Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Geltendes Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Ort des Vermieters.
Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält ein Exemplar.
Diese Quittung ist Bestandteil des Mietvertrags Nr. VM-2026-MUSTER